Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Woodstock Event & Concert GmbH (nachstehend kurz mit „der Veranstalter“ bezeichnet)
FN 335933 w, Steingasse 6A/1, 4020 Linz
1. Geltungsbereich
1.1 Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz mit „AGB“ bezeichnet) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Woodstock Event & Concert GmbH, FN 335933w, Steingasse 6a/1, 4020 Linz (nachstehend kurz der „Veranstalter“ oder „wir„) und jeder Person, die Tickets erwirbt, nutzt oder Veranstaltungen besucht oder sonstige Leistungen des Veranstalters in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob der Vertrag unmittelbar durch sie selbst oder durch Dritte abgeschlossen wurde und auch unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer oder Verbraucher handelt (nachstehend kurz mit der „Kunde“ bezeichnet). Jede Buchung, jeder Erwerb eines Tickets oder Besuch einer Veranstaltung, sowie auch die Nutzung von digitalen Angeboten und Online-Leistungen des Veranstalters, erfolgt auf Grundlage dieser AGB.
1.2 Der Veranstalter erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Sie finden gleichermaßen Anwendung auf Veranstaltungen sowie einzelne Programmbestandteile, unabhängig davon, ob Leistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden oder ob es sich um digitale Inhalte handelt, für die keine Gebühr erhoben wird.
1.3 Die AGB sind insbesondere Bestandteil der Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten/Tickets, die vom Veranstalter verkauft werden, und/oder von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und veranstaltet werden (insbesondere Online-Ticketplattformen und mobile Ticketing-Systeme).
1.4 Die AGB gelten insbesondere auch für Verträge, bei welchen die vorbeschriebenen Eintrittskarten über einen Vertriebspartner des Veranstalters verkauft werden. In diesen Fällen gelten somit in der Regel zwei AGB (und zwar die AGB des Veranstalters sowie die AGB des Vertriebspartners). Sollten diesbezüglich Widersprüche bestehen, gelten primär die AGB des Veranstalters, sofern im Folgenden nichts Gegensätzliches festgelegt wird.
1.5 Der Kunde verpflichtet sich auch gegenüber dem Veranstalter, die AGB der Vertriebspartner des Veranstalters sowie dritter Veranstalter verbindlich einzuhalten.
1.6 Gleichzeitig gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sowie etwaig ausgehängte Zeltplatzregelungen. Sollten die Hausordnung und/oder Zeltplatzregeln mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten vorrangig die Hausordnung und/oder Zeltplatzregeln als Spezialregelung.
1.7 Der Veranstalter akzeptiert die Gültigkeit von Geschäftsbedingungen der Kunden nicht, auch wenn diese dem Veranstalter bekannt sind, außer in Einzelfällen, in denen ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Veranstalter lehnt solche Geschäftsbedingungen der Kunden hiermit ausdrücklich im Voraus ab.
2. Verantwortung für Begleitpersonen
2.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass Begleitpersonen, die gemeinsam mit ihm an der Veranstaltung teilnehmen, die gegenständlichen AGB einhalten. Dies gilt insbesondere, wenn Begleitpersonen minderjährig, nicht voll geschäftsfähig oder sonst schutzbedürftig sind, unabhängig davon, ob diese selbst Vertragspartner des Veranstalters sind.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, Begleitpersonen – insbesondere Minderjährige und schutzbedürftige Personen – angemessen zu beaufsichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass diese den Anweisungen des Personals des Veranstalters sowie den am Veranstaltungsgelände geltenden Regeln (z.B. Hausordnung, Zeltplatzregeln, Sicherheitsbestimmungen etc.) unverzüglich Folge leisten. Der Kunde verpflichtet sich außerdem sicherzustellen, dass bei minderjährigen Begleitpersonen die jeweils geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.
3. Tickets
3.1 Tickets zu den Veranstaltungen dürfen nur über die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Vertriebswege erworben werden (insbesondere über Online-Shop, mobile Anwendungen oder autorisierte Drittplattformen).
3.1.1 Digitale Tickets (z.B. PDF, Wallet-Tickets, Mobile Tickets) sind gleichwertig zu physischen Tickets. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
3.2 Der Erwerb von Tickets zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt. Dies gilt insbesondere (aber nicht ausschließlich) für den Weiterverkauf über Online-Marktplätze, Plattformen sowie Ticketbörsen. Tickets dürfen für Gewinnspiele, Verlosungen oder sonstige Promotions nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters verwendet werden.
3.2.1 Verstößt ein Kunde gegen Punkt 3.2 oder besteht ein begründeter Verdacht eines unzulässigen (Weiter-)Verkaufs bzw. eines damit zusammenhängenden Ticketmissbrauchs, ist der Veranstalter berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung
- das/die betroffene(n) Ticket(s) zu sperren, zu entwerten oder zu stornieren,
- den Einlass zu verweigern bzw. den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen,
- auch sämtliche Tickets aus derselben Bestellung/Transaktion sowie in Zusammenhang stehende Tickets zu sperren oder zu stornieren,
- Bestellungen zu sperren und zukünftige Ticketkäufe (auch über verbundene Konten/Identitäten) abzulehnen sowie ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen.
3.2.2 Im Fall von Maßnahmen gemäß Punkt 3.2.1 verliert das Ticket seine Gültigkeit. Es besteht in diesen Fällen keinerlei Anspruch auf Rückerstattung – auch nicht anteilig – sowie keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ersatzleistungen (z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige Aufwendungen).
3.2.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Nachteile oder Aufwendungen, die durch den Erwerb von Tickets über nicht autorisierte Händler oder Privatpersonen entstehen. Im Falle eines Ticketbetruges (z.B. mehrfacher Verkauf desselben Tickets) ist ein Zutritt mit diesem Ticket nicht möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, die Gültigkeit des vorgelegten Tickets zu überprüfen. Wird die Ungültigkeit festgestellt, besteht für den Kunden ausschließlich die Möglichkeit, ein gültiges Ersatzticket zu erwerben, sofern verfügbar. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Den Betroffenen eines Ticketbetruges bleibt es unbenommen, gegen den Wiederverkäufer rechtliche Schritte einzuleiten. Versucht ein Kunde wiederholt, sich mit einem ungültigen Ticket Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, kann durch den jeweiligen Veranstalter ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3.3 Dem Personal des Veranstalters ist auf Verlangen stets das gültige Ticket vorzuweisen.
3.4 Die im Zuge der jeweiligen Ticketbestellung von allfälligen Vertriebspartnern des Veranstalters erhobenen Daten dürfen uneingeschränkt an den Veranstalter übermittelt werden, soweit diese zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind.
3.4.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten (insbesondere Stamm-, Kontakt- und Ticketdaten) an zuständige Sicherheits- oder Verwaltungsbehörden weitergegeben werden können, sofern und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist.
3.5 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Tickets ist ausdrücklich untersagt.
3.6 Bereits erworbene Tickets werden vom Veranstalter nicht umgetauscht oder zurückgenommen, sofern nicht im Nachstehenden eine abweichende Regelung festgehalten wird.
3.7 Besetzungsänderungen (insbesondere bei den beworbenen Künstlern der Veranstaltung) und sonstige Änderungen des beworbenen Veranstaltungsablaufs berechtigen grundsätzlich nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten.
3.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen oder besseren Kategorie zur Verfügung zu stellen.
3.9 Bei einem Ticketverlust wird dem Kunden kein Ersatzticket ausgestellt.
3.10 Hinweis zum Rücktrittsrecht (FAGG): Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn ein bestimmter Termin/Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG.
4. Öffnungszeiten, Einlass
4.1 Bei den vom Veranstalter bekannt gegebenen Veranstaltungszeiten handelt es sich um Richtzeiten, welche sich aus technischen und organisatorischen Gründen erheblich verschieben können.
4.2 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Veranstaltungszeiten auch kurzfristig zu ändern, sofern hierfür technische oder organisatorische Erfordernisse bestehen.
4.3 Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder (auch kurzfristig) verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen.
4.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Sicherheitskontrollen (z.B. Taschenkontrollen, Metalldetektoren) und Alterskontrollen durchzuführen.
4.5 Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern sowie den Besucher vom weiteren Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände auszuschließen, wenn der Besucher:
- nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu Hausordnung) bei sich führt; oder
- ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher darstellt (z.B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung); oder
- gegen die AGB oder Hausordnung in sonstiger Weise verstößt.
4.6 Im Fall von Maßnahmen gemäß Punkt 4.5 verliert das Ticket seine Gültigkeit. Es besteht in diesen Fällen keinerlei Anspruch auf Rückerstattung – auch nicht anteilig – sowie keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ersatzleistungen (z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige Aufwendungen).
4.7 Wir behalten uns das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung und die Gesundheit der Besucher zu gewährleisten.
5. Absage- und Übersiedelungsregelung
5.1 Wird die Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig abgesagt, können bereits erworbene Tickets innerhalb von zwei (2) Monaten ab dem geplanten Veranstaltungsende bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle, bei welcher der Kunde das Ticket erworben hat, zur Rückerstattung eingereicht werden (es können die Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstellen abweichende Regelungen vorsehen). Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich in Höhe des tatsächlich bezahlten Ticketpreises und – soweit technisch möglich – über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg. Nicht erstattet werden insbesondere Versand-, Bearbeitungs- und/oder Versicherungskosten, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ticketerwerb entstanden sind.
5.2 Nach Ablauf der in Punkt 5.1 genannten Frist ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
5.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung nach Punkt 5.1 besteht nur, wenn kein Ersatztermin angeboten wird. Erfolgt die Absage oder der Abbruch aufgrund höherer Gewalt (Details hierzu in Punkt 14.), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern ein Ersatztermin angeboten wird.
5.4 Im Falle der Absage, des Abbruches, der Verschiebung bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden über den Ticketpreis hinaus (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.
5.5 Im Falle einer Verschiebung (auch aufgrund von höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen) behalten Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit.
5.6 Aus Sicherheitsgründen ist der Veranstalter berechtigt, einzelne Park-, Camping- oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes zeitweise oder vollständig zu räumen und abzusperren. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf eine (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises. Den entsprechenden Anweisungen des Veranstalters sowie der von ihm beauftragten Personen und Unternehmen ist unverzüglich Folge zu leisten.
5.7 Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, die Veranstaltung bei witterungsbedingten Gefahren für die Besucher jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.
6. Hausrecht
6.1 Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen.
6.2 Der Zutritt kann einzelnen Kunden auch dann verweigert werden, wenn diese in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben oder während der Veranstaltung Anlass zu einer (verwaltungs-)strafrechtlichen Verfolgung oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Veranstalter oder einem seiner Vertragspartner gegeben haben.
6.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Kunden PA- und Soundanlagen abzunehmen, sollte dadurch eine Ruhestörung gegeben sein.
6.4 Kunden, die den vom Veranstalter vorgesehenen Kartenverkauf behindern, insbesondere indem sie versuchen, Karten am oder vor dem Veranstaltungsgelände anzubieten oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände und dem Nahebereich zum Eingang verwiesen werden.
6.5 Besucher können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn durch zu lautes Musizieren oder lautes Betätigen von Tonanlagen eine Ruhestörung von weiteren Gästen und Anrainern gegeben ist.
6.6 Kunden können von der laufenden Vorstellung weggewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Kunden belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
6.7 Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
6.8 Im Falle des Verweises vom Veranstaltungsgelände oder dem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung – auch nicht anteilig – sowie keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ersatzleistungen (z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige Aufwendungen).
7. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Kunden
7.1 Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen von den Künstlern und den Vorstellungen sind dem Kunden ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung ausnahmslos nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich für private Zwecke erlaubt.
7.2 Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
8. Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstalter
8.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter sowie von ihm beauftragte Dienstleister (z.B. Foto- und Videoteams) im Rahmen der Veranstaltung Ton- und/oder Bildaufnahmen (insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen) anfertigen können, auf denen der Kunde erkennbar sein kann.
8.2 Die personenbezogene Datenverarbeitung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
9. Verhalten am Veranstaltungsgelände
9.1 Allgemein:
9.1.1 Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur während der vom Veranstalter freigegebenen Veranstaltungszeiten zulässig.
9.1.2 Ab dem Beginn der Herstellungsarbeiten zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Veranstaltungsgeländes bis zum Beginn der Veranstaltung sowie nach Beendigung der Veranstaltung bis zum Abschluss der Abbau- und Räumungsarbeiten dürfen das Veranstaltungsgelände und der daran anschließende Manipulations-, Zufahrts- und Lieferbereich von den Kunden ausnahmslos nicht betreten werden.
9.1.3 Aus Sicherheitsgründen ist das Mitnehmen von sperrigen Gegenständen in den Publikumsbereich des Veranstaltungsgeländes vor den einzelnen Bühnen nicht erlaubt.
9.1.4 Alle Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege und (Not-)Ausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt bzw. in Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden.
9.1.5 Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
9.1.6 Tiere sind – mit Ausnahme von Hilfshunden mit entsprechender Bescheinigung – am Veranstaltungsgelände nicht zugelassen.
9.1.7 Ausgewiesene Rauchverbote am Veranstaltungsgelände sind strengstens einzuhalten.
9.1.8 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in das Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt, sofern nicht anders angegeben.
9.1.9 Die Mitnahme von Getränkedosen, Flaschen, Gegenständen, die als Waffen oder Wurfgegenstände missbraucht werden können, Waffen sowie pyrotechnischen Gegenständen ist nicht gestattet und müssen vom Kunden noch vor dem Eingang ordnungsgemäß entsorgt werden oder können vom Veranstalter eingezogen werden (es ist auch die Hausordnung zu beachten).
9.1.10 Der Einsatz von Drohnen ist untersagt.
9.2 Spezielle Regelungen für die Veranstaltung „Woodstock der Blasmusik“:
9.2.1 Die Veranstaltung „Woodstock der Blasmusik“ findet überwiegend als Open Air-Veranstaltung statt. Die Besonderheiten des Veranstaltungsgeländes sowie der Veranstaltung erfordern eine besondere Umsichtigkeit und ein besonderes Verständnis der Besucher. Aus diesem Grunde sind bei dieser Veranstaltung seitens des Kunden neben den vorstehenden, unter Punkt 9.1 festgehaltenen Verhaltensregeln insbesondere die für diese Veranstaltung jeweils aktuell geltende Hausordnung sowie die bei dieser Veranstaltung geltenden Zeltplatzregeln einzuhalten.
9.2.2 Sollten die Hausordnung und/oder Zeltplatzregeln mit den allgemeinen Verhaltensregeln gemäß 9.1 in Widerspruch stehen, gelten vorrangig die Hausordnung und/oder Zeltplatzregeln als Spezialregelung.
9.2.3 Die jeweils aktuell geltende Hausordnung und Zeltplatzregeln sind am Veranstaltungsgelände ausgehängt und auf der Website einsehbar.
9.2.4 Der Veranstalter behält sich vor, die Hausordnung und Zeltplatzregeln bis zum Beginn der Veranstaltung und auch während der selbigen noch abzuändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrechtlichen, technischen oder anderen Gründen geboten scheint, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten. Es gilt jeweils die aktuellste Fassung.
9.2.5 Der Kunde verpflichtet sich, sich über den jeweils aktuell geltenden Stand der Hausordnung und Zeltplatzregeln ausreichend zu informieren und diese jeweils aktuell geltenden Regeln uneingeschränkt einzuhalten.
9.2.6 Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände umfassen ausdrücklich nicht den Fluss „Antiesen“. In diesem Sinne ist die „Antiesen“ nicht Teil des Veranstaltungsgeländes und unterliegt auch nicht den Fürsorgepflichten des Veranstalters. Der Kunde nimmt diesen Umstand sowie den Umstand, dass das Baden in einem Fluss mit Lebensgefahr verbunden ist, ausdrücklich zur Kenntnis. Das Verlassen des Veranstaltungsgeländes sowie insbesondere das Baden in der „Antiesen“ durch den Kunden erfolgt außerhalb jeglichen Rechtsverhältnisses zum Veranstalter und somit auf eigene Gefahr.
10. Fundsachen
10.1 Gegenstände, die am Veranstaltungsgelände gefunden werden, müssen beim ausgewiesenen Infopoint am Veranstaltungsgelände abgegeben werden.
10.2 Nicht abgeholte Gegenstände werden gemäß gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Im Falle des behaupteten Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit hat der Kunde das Vorliegen nachzuweisen. Eine Entschädigung für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist jedenfalls ausgeschlossen.
11.2 Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung und der dabei stattfindenden Vorstellungen die Gefahr von Gesundheitsschäden – insbesondere Hörschäden – nicht ausgeschlossen werden kann. Für den daher jeweils situationsabhängig erforderlichen Gehörschutz ist der Kunde selbständig verantwortlich und treffen den Veranstalter diesbezüglich keine Fürsorgepflichten.
11.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Kunden mitgebracht wurden. Es wird daher empfohlen, keine Gegenstände (insbesondere Musikinstrumente) oder wichtigen Materialien zu den Veranstaltungsorten und den Veranstaltungsräumen zu bringen und in diesen zu belassen. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.4 Nach Veranstaltungsende bzw. nach der Sperre der Veranstaltungsstätte übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen, die im Zusammenhang mit Besuchern stehen, welche sich noch in bzw. auf der Veranstaltungsstätte befinden bzw. diese nach der Sperre wieder betreten.
12. Datenschutzbestimmungen
12.1 Die personenbezogene Datenverarbeitung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
13. An- und Abreise
13.1 Die Kunden werden gebeten, alle geltenden Einreise- und Visabestimmungen für Reisen nach Österreich im Besonderen zu berücksichtigen. Visa können nur von österreichischen Vertretungsbehörden oder akkreditierten Vertretungen im Ausland ausgestellt werden. Der Veranstalter kann den Einreise- oder Visa-Prozess nicht beeinflussen.
14. Höhere Gewalt / behördliche Maßnahmen
14.1 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere behördliche Maßnahmen (Betriebsbeschränkungen, Quarantäneanordnungen), Epidemien/Pandemien, Naturereignisse (z.B. Hochwasser, Sturm, Erdbeben), Krieg, Terrorakte, Unruhen sowie sonstige von außen einwirkende, außergewöhnliche nicht abwendbare Ereignisse, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder unzumutbar erschweren. In diesen Fällen gelten die Regelungen gemäß Punkt 5.
14.2 Die Besucher der Veranstaltung sind verpflichtet, die im Zeitpunkt der Abhaltung der jeweiligen Veranstaltung jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Veranstaltungen in Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen vor Krankheitserregern einzuhalten. Dies kann insbesondere bedeuten, dass sich die Besucher verpflichten, eine Mund-Nasenschutz-Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen, einen gewissen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten oder weitere Hygienevorschriften (z.B. Händedesinfektion etc.) zu beachten.
14.3 Bei entsprechender behördlicher Vorschrift verpflichten sich die Besucher, vor Gewähren des Zutritts zu einer Veranstaltungsstätte einen Nachweis (Antigen- bzw. PCR-Test oder Impfung) vorzuweisen, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
14.4 Der Veranstalter behält sich aufgrund laufender gesetzlicher Anpassungen die Festlegung bzw. Abänderung der Zutrittsvoraussetzungen zu den Veranstaltungsstätten in Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen betreffend Krankheitserregern bis zum Beginn der Veranstaltung vor.
14.5 Den Besuchern ist bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt und der Veranstalter keine wie immer geartete Verantwortung in Zusammenhang mit einer etwaigen Infektion eines Besuchers während der Dauer der Veranstaltung trifft.
14.6 Die Besucher sind weiters verpflichtet, die an der jeweiligen Veranstaltungsstätte ausgehängten Schutzmaßnahmen zu befolgen und sich mit diesen vertraut zu machen.
14.7 Falls ein Besucher während der Veranstaltung mögliche Symptome einer epidemiologisch bedenklichen Erkrankung zeigt, hat sich dieser unmittelbar nach Hervortreten der Symptome von der jeweiligen Veranstaltungsstätte und anderen Besuchern zu entfernen, unverzüglich seine Unterkunft aufzusuchen, den Veranstalter unter der Nummer +43 664 75 37 59 10 zu kontaktieren und weitere Anweisungen abzuwarten.
14.8 Bei Weigerung der Befolgung der aktuell geltenden Schutzmaßnahmen wird den Besuchern der Zutritt zu den Veranstaltungsstätten verwehrt. In diesen Fällen kommt es unter keinen Umständen zu einer Erstattung – auch nicht anteilig – des Ticketpreises. Es besteht in diesen Fällen auch keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Ersatzleistungen (z.B. Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstige Aufwendungen).
15. Schlussbestimmungen
15.1 Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen (IPRG, EVÜ) Anwendung.
15.2 Die Vertragssprache sowie die für allfällige Streitigkeiten anzuwendende Prozesssprache ist Deutsch.
15.3 Als ausschließlich zuständiges Gericht wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag oder diese AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweils gesetzlichen Regelungen.
Stand: 28.04.2026